12-Stunden-Arbeitszwang: Was kann ich dagegen tun?

Es war ein Tritt ins Gesicht aller Menschen, die in „systemrelevanten“ Berufen jetzt schon am Limit arbeiten: Am Mittwoch verkündete die Bundesregierung die vorübergehende Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes. Von nun an dürfen Menschen in Gesundheitsberufen, Energieversorgung und einigen anderen „systemrelevanten“ Tätigkeiten (ausgenommen der Einzelhandel) bis zu 12 Stunden täglich verheizt werden. In Ausnahmefällen sogar mehr. Zudem wurden Ruhezeiten und Pausenzeiten verkürzt. Es handelt sich um einen beispiellosen Angriff auf die Rechte aller Arbeiter*innen unter dem Deckmantel der derzeitigen Krise – und um eine Bedrohung für die Gesundheit aller Beschäftigten in den oben genannten Berufen.
Was kann ich, kannst du, können wir alle dagegen tun?

1. Sich gemeinsam weigern … wenn sich alle Beschäftigten weigern, länger zu arbeiten, wird euch niemand entlassen. Denn wer soll danach die Drecksarbeit machen?
2. Kollektiv krankfeiern … nehmt euch doch mal eine Pause, damit die Chef*innen wissen, wie es so ist, wenn man wegen Überlastung ausfällt. In Berufen, bei denen es nicht um Menschenleben geht, tut es niemandem weh, wenn die Arbeit liegen bleibt. Außer euren Chef*innen. Vielleicht brauchen sie ja diese Erfahrung mal. Bis zum 23.6. gibt es die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen.
3. In manchen Ländern gibt es bereits „wilde Streiks“ … politisch streiken ist zwar eine rechtliche Grauzone, aber nicht explizit verboten. Jedoch darf man in Deutschland nur streiken, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft.
4. Überlastungsanzeigen schreiben … eine gefahrlose Variante, eure Überlastung sichtbar zu machen. (https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/ueberlastungsanzeige)
5. „Dienst nach Fahrplan“ … so ähnlich wie sich gemeinsam weigern, aber geräuschlos. Arbeitet einfach weiter nach den vorherigen Bedingungen. Achtet besonders darauf, nicht zu schnell zu arbeiten.
6. Was steht im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag? … eure Chef*innen dürfen nicht einfach sofort eure Arbeitszeit ändern. Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz legen lediglich den Rahmen des Möglichen fest. Die Umsetzung erfolgt aber über Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Diese müssten mit den Arbeiter*innen, dem Betriebsrat und der Gewerkschaft neu verhandelt werden. Ansonsten können Arbeitsverträge nur per Änderungskündigung einseitig geändert werden. Gegen diese könnt ihr euch juristisch wehren.
7. Mit einer (gut begründeten) Arbeitsverweigerung antworten … auf der einen Seite existiert eine „Fürsorgepflicht“ des Arbeitgebers gegenüber den Arbeiter*innen. Auf der anderen Seite gilt Arbeitsverweigerung als fristloser Kündigungsgrund. Seid also vorsichtig! Prinzipiell besteht die Möglichkeit, die Ausführung der Arbeit zu verweigern, wenn eure Tätigkeit auf Grund der Arbeitsbedingungen eure Gesundheit oder die von anderen Menschen erheblich beeinträchtigen könnte. Besonders interessant ist dies, wenn euer Betrieb die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften wissentlich missachtet. Wichtig: vorher dem Betrieb durch schriftliche Aufforderung die Möglichkeit geben, die Missstände auszuräumen. (siehe § 275 Abs. 3 BGB Zurückbehaltungsrecht) Auch da gilt: Gemeinsam handeln schützt alle Beteiligten.
8. Betriebsrat konsultieren … wenn vorhanden, kann es eine gute Strategie sein, sich gemeinsam mit den Betriebsrät*innen das Vorgehen zu überlegen. Betriebsrät*innen haben ein Mitbestimmungsrecht! Beachtet jedoch bitte: ist euer Betriebsrat kämpferisch oder eher der Firmenleitung zugeneigt? Wenn letzteres zutrifft, dann überlegt gut, ob der Betriebsrat für euer Agieren eine Hilfe ist oder eher hinderlich.
9. Patient*innen und Angehörige ins Boot holen … dies gilt besonders für Gesundheitsberufe. Sucht euch Unterstützung bei eurem Umfeld und den Betroffenen. Sie werden Verständnis zeigen und sich hinter euch stellen, wenn sie eure Situation kennen.
10. Die Missstände in eurem Betrieb öffentlich machen … wozu gibt es soziale Medien, Zeitungen etc.?
11. Das wichtigste zuletzt: Gemeinsam einer Gewerkschaft beitreten … organisiert euch! Wir sind viele!

Natürlich lassen sich manche dieser Ratschläge nur schwierig in die Tat umsetzen, wenn es um Menschenleben geht. Niemand wird vermutlich eher von der Arbeit verschwinden, wenn dadurch andere gefährdet werden. Doch genau damit rechnen die Unternehmerverbände, Gesundheitskonzerne etc.: Dass sich aus Verantwortungsgefühl niemand wehrt. Auch hier gilt es: Organisiert euch gemeinsam. Setzt eure Forderungen offensiv durch.
Für detaillierte Infos zu Corona und Arbeitsrechtsfragen hat die FAU Jena eine Sonderseite im Internet bereitgestellt: https://jena.fau.org/corona/

Stand: 11. April 2020
FAU Plauen

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