Gewonnene Arbeitskonflikte aus dem Dezember 2024

Anfang September 2024 wurde einem Physiklaborant von seinem Vorgesetzten fristlos gekündigt. Der Chef gab als Grund nicht haltbare Vorwürfe an, die vorgeschoben wurden, um die Kündigung durchzusetzen. Der Kollege kam zur Beratung zur FAU Jena und wurde Mitglied. Gemeinsam haben wir eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Im Oktober 2024 haben wir unser Mitglied bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Gera vertreten. An diesem Termin ergab sich zunächst keine Einigung.

In den Wochen danach konnten wir durch weitere Verhandlungen mit der Gegenseite die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umwandeln. Daraus ergaben sich Lohnansprüche für drei volle Monate. Außerdem konnten wir eine Abfindung von 8000€ gemeinsam mit unserem Mitglied erstreiten! Ende Dezember 2024 wurde der Vergleich von beiden Seiten akzeptiert und ans Arbeitsgericht in Gera geschickt. Damit war der Arbeitskonflikt für unser Mitglied erfolgreich beendet.

Im September 2024 kam eine Kollegin aus der Logistik eines Vakuumproduktherstellers in die gewerkschaftliche Beratung der FAU. Der Arbeitgeber hatte Druck auf sie aufgebaut, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und gleichzeitig mit einer betriebsbedingten Kündigung gedroht. Im Aufhebungsvertrag wurde eine mickrige Abfindung angeboten. Das wollte sich die Kollegin nicht gefallen lassen, dkam damit zu uns in die Sprechstunde und wurde Mitglied der FAU Jena. Gemeinsam kamen wir zu dem Schluss, das Angebot abzulehnen und weiter zu verhandeln. Es folgte die angedrohte Kündigung seitens des Arbeitgebers. Daraufhin haben wir eine Kündigungsschutzklage vorbereitet und unser Mitglied ermuntert, weiter zu verhandeln und Forderungen an die Arbeitgeberseite zu stellen. Schnell knickte die Arbeitgeberseite ein und erfüllte die von uns aufgestellten Forderungen! Damit war das Absenden der Kündigungsschutzklage gar nicht mehr nötig. Gemeinsam mit unserem Mitglied konnten wir eine fünfstellige Abfindung erkämpfen!

Wieder einmal zeigt sich, Gewerkschaft lohnt sich, um sich gegen die Angriffe von Arbeitgeber*innen zu schützen, sei es in Form von moralischer oder arbeitsrechtlicher Unterstützung! Wir kämpfen gemeinsam und halten zusammen!

Sprechstunde zukünftig immer mittwochs 19-20 Uhr

Ab Januar 2025 bieten wir unsere wöchentliche Sprechstunde jeweils mittwochs von 19 bis 20 Uhr an. Wir werden jede Woche vor Ort für eure arbeitspezifischen Probleme ansprechbar sein und gemeinsam  mit euch rechtliche wie gewerkschaftliche, individuelle und kollektive Handlungsmöglichkeiten  entwickeln.

Auch wenn eine Anmeldung nicht notwendig ist, würden wir euch darum bitten, uns  den Sachverhalt vorher per Mail (fauj-sprechstunde@fau.org) kurz zu schildern, damit wir uns besser auf die Thematik vorbereiten können.

Sollte der Mittwochstermin für euch nicht passen, dann schreibt uns ebenfalls, damit wir einen anderen Termin ausmachen können. Mehr Infos zu Sprechstunde findet ihr hier.

Erfolg für Klimaaktivist:in gegen die Universität Jena

Der:Die Klimaaktivist:in Eli konnte mit Hilfe der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) Jena am 18. Juli 2024 sein:ihr Arbeitsverhältnis mittels eines Vergleiches vor Gericht erfolgreich anerkennen lassen.

Im Anschluss an die Güteverhandlung vom 18.07.2024 vor dem Arbeitsgericht Gera einigten sich beide Parteien: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena erkennt den Arbeitsvertrag vom Dezember 2023 an und das Arbeitsverhältnis wird Ende Juli 2024 im beidseitigen Einverständnis aufgelöst. Für die Vertragsdauer von 8 Monaten zahlt die Universität Eli den vollen Lohn, insgesamt circa 17.500 Euro brutto. „Ich bin nach der langen Zeit der Ungewissheit richtig froh, dass die Uni sich am Ende doch noch einigen wollte, und mit dem Vergleichsangebot zufrieden. Außerdem hoffe ich, dass politisch engagierte Menschen in Zukunft an der Uni nicht mehr um ihren Arbeitsplatz bangen müssen“, so Eli zum Vergleich.

Elis Arbeitsvertrag wurde im Dezember 2023 kurz nach Antritt der Stelle als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in angefochten, da er:sie bei Vertragsunterzeichnung Vorstrafen nicht angegeben habe, die durch Widerstand in Aktionen des zivilen Ungehorsams entstanden.

Die FAU Jena machte den Fall öffentlich und stellte eine Feststellungsklage am Arbeitsgericht Gera. Gewerkschafts- und Klimagruppen veröffentlichten einen offenen Brief an die Universitätsleitung und 70 Kolleg:innen, Studierende und Unterstützer:innen demonstrierten vor der Universität.

„Wir haben nicht nur eine gute Lösung für unser Mitglied erreicht, sondern auch deutlich gemacht, dass die Arbeitgeber uns nicht einfach aufgrund unseres Engagements rausschmeißen können. Wir hoffen, wir können unseren Kolleginnen und Kollegen an der Uni Jena, die sich gerade bei „Uni jeden Rechts!“, in der Klima-Bewegung und in anderen Bewegungen engagieren, so mehr Sicherheit verschaffen“, so Thomas Möller, Sekretär der FAU Jena.