Gemeinsam mit unserem Gewerkschafts-Mitglied Lisa sind wir gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, REWE Tino Stützer, vorgegangen. Sie sollte im November gegen ihren Willen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, eine Abfindung bekam sie nicht und durch den Aufhebungsvertrag blieb auch das Geld vom Amt aus. Nicht nur stand sie deswegen von einem Tag auf den anderen ohne Arbeitsplatz da, sondern musste auch um ihren Lebensunterhalt bangen. Wir haben gemeinsam mit ihr Klage eingereicht, in Aktionen vor den REWE-Märkten von Stützer Flyer an Kund*innen verteilt und über Lisas Fall aufgeklärt.
Der Aufhebungsvertrag wird in eine ordentliche Kündigung zum 31.12.2025 umgewandelt, statt wie ursprünglich geplant zum 15.11.2025. Außerdem werden – anders als angedroht – alle Urlaubstage und Überstunden vollständig ausgezahlt und alle Minusstunden gestrichen. Die 14-tägige Widerrufsfrist, die Stützers Vertretung eingefordert hatte, ist inzwischen verstrichen. Damit ist die Einigung offiziell und unser Arbeitskampf damit erfolgreich abgeschlossen.
Insgesamt haben wir mehr als 2000€ für Lisa erkämpft und ein wichtiges Zeichen gegenüber Stützer und allen anderen Arbeitgebenden in Jena gesetzt: Wir geben nicht klein bei, wenn unsere Mitglieder ungerecht behandelt werden. Wir wehren uns, alle gemeinsam!
Auch Probleme am Arbeitsplatz? Egal, ob bei REWE oder anderswo: Komm gern zu unserer gewerkschaftlichen Sprechstunde! Wir beraten dich und kämpfen an deiner Seite. Jeden Dienstag um 19 Uhr in der Bachstraße 22, 07745 Jena.
Am Sonntag, dem 15. Februar, laden wir ab 15:30 Uhr zu unserer Kundgebung vor der Sparkassenarena ein. Anlass ist das Basketballspiel von Science City Jena, bei dem MEWA als Premium-Sponsor auftritt. Vor dem Spiel machen wir auf den Arbeitskonflikt aufmerksam, der für unser Mitglied und seine Familie existenzbedrohende Dimensionen angenommen hatte.
Der Fall beschäftigt uns nun bereits seit fast einem Jahr. Nachdem eine Güteverhandlung im vergangenen Juli scheiterte, wurde es stiller um den Konflikt – doch der Konflikt läuft weiter. Am 24. Februar steht der Kammertermin an, bei dem die Richterin ein Urteil sprechen wird. Grund genug für uns, den Fall noch einmal in die Öffentlichkeit zu tragen.
Bis heute weigert sich MEWA, unserem Mitglied den Lohn für die Zeit seiner vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit zu zahlen. Der ehemalige Mitarbeiter hatte zuvor sechs Monate lang für das Unternehmen gearbeitet und litt unter starken gesundheitlichen Belastungen aufgrund einseitiger Belastung. Trotz wiederholter Bitten um eine gesundheitsschonendere Tätigkeit blieb MEWA untätig und stellte stattdessen die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit infrage.
Die Folgen sind verheerend: Der Mann, Vater zweier Kinder, wurde mit seiner Familie in ernsthafte finanzielle Not gebracht. „Das Verhalten von MEWA ist nicht nur unverantwortlich, sondern existenzbedrohend für mich und meine Familie“, so sein Appell an das Unternehmen.
Die Kundgebung am Sonntag will den Druck auf MEWA erhöhen und den Betroffenen öffentlich den Rücken stärken. Zugleich rufen wir andere Betroffene dazu auf, sich nicht länger ungerechten Arbeitsbedingungen zu beugen. Denn dieser Fall ist offenbar kein Einzelphänomen, sondern ein Beispiel dafür, wie Konzerne sich durch Sponsoring ein sozial verantwortungsvolles Image verleihen, während sie ihren Beschäftigten hinter verschlossenen Türen die Rechte verweigern.
Kommt zahlreich, zeigt eure Solidarität und helft uns, diesen Konflikt endgültig zugunsten unseres Mitglieds zu entscheiden!
Gestern Mittag, genauer gesagt um 5 vor 12, haben sich etwa 300 Kolleg*innen vom Universitätsklinikum Jena, der Friedrich-Schiller-Universität, der Ernst-Abbe-Hochschule, dem Studierendenwerk Thüringen und einige weitere auf dem Ernst-Abbe-Platz in Jena versammelt. Sie forderten bessere Arbeitsbedingungen und ein gutes Leben für alle, so Gewerkschaftssekretärin Teresa Gärtner (ver.di).
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte im Rahmen der laufenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu dem Warnstreik aufgerufen. In Reden und auf Bannern und Schildern wurden Themen wie die steigenden Lebenshaltungskosten der letzten Jahre, die immer höhere Arbeitsbelastung durch hohe Fluktuation oder Unterbesetzung und die immer noch gravierenden Unterschiede in Arbeitszeit und Entgelt zwischen Ost und West adressiert. „Die Lohnmauer muss fallen“, hieß es in Redebeiträgen verschiedener Beschäftigter. In den Tarifverhandlungen werden unter anderem mindestens 7 % mehr Entgelt oder mindestens 300 Euro sowie 200 Euro mehr für Auszubildende und eine unbefristete Übernahme nach der Ausbildung gefordert.
Außerdem soll ein Tarifvertrag für Studierende etabliert werden: der TV-Stud. Dieser sieht eine höhere Bezahlung und eine längere Mindestlaufzeit von Arbeitsverträgen für studentisch Beschäftigte vor. So sollen jahrelange Kettenbefristungen und die damit verbundene finanzielle Existenzangst verhindert werden.
Nach dem Streiktag ist vor dem Streiktag
Die FAU Jena solidarisiert sich mit allen Beschäftigten, die heute für eine bessere Zukunft auf die Straße gegangen sind. Der Arbeitskampf geht weiter. Wir Arbeiter:innen müssen uns regional und in Brancheninitiativen zusammenschließen, dauerhafte stabile Gruppen aufbauen und unsere Interessen immer wieder aktiv einfordern und erkämpfen.
Wir beobachten mit Sorge eine politische Entwicklung, die in absehbarer Zeit zu Berufsverboten gegen Gewerkschafter*innen und engagierte Beschäftigte führen kann. Berufsverbote meint, dass Kolleg*innen aufgrund ihrer angeblichen Ideen oder Taten die Einstellung oder die Beschäftigung in Betrieben des öffentlichen Dienstes verweigert wird.
Mehrere Bundesländer haben die Regelabfrage beim Verfassungsschutz wieder eingeführt oder sind dabei, diese einzuführen. Die Regelabfrage bedeutet, dass die Dienststelle bei einer bestimmten Personengruppe regelmäßig das Amt für Verfassungsschutz kontaktiert, um Informationen über diese Personen einzuholen. Auf Grundlage dieser Informationen soll die Dienststelle entscheiden, ob es sich um eine Verfassungsfreundin oder Verfassungsfeindin handelt. Im letzteren Fall droht ein Berufsverbot.
Das Land Brandenburg führte 2024 einen sogenannten Verfassungstreuecheck für angehende Beamt*innen ein. 1
Auch Sachsen führte 2024 eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor Neueinstellungen und Beförderungen zur Überprüfung der Verfassungstreue von angehenden Beamt*innen in Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justizvollzug ein.2
Im Sommer 2025 verschärfte das Land Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Verbeamteten. Seitdem müssen Verbeamtete und Tarifbeschäftigte bei einer Einstellung in den Landesdienst eine Erklärung abgeben, dass sie nicht einer extremistischen Organisation angehören. Dazu wird ihnen eine Liste entsprechender Organisationen vorgelegt. 3,4
Das Land Hamburg ist dabei, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Radikalenerlass der 1970er Jahre noch übertrifft. Künftig sollen alle Bewerber*innen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst – Beamt*innen, Tarifbeschäftigte sowie Richter*innen – nicht nur vor der Einstellung, sondern auch aus weiteren Anlässen im beruflichen Werdegang wie Versetzung in besondere Bereiche, Verlängerung von Befristungen, Entfristung oder Verbeamtung durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.5
Das Land Hessen diskutiert aktuell darüber, künftig in einem mehrstufigen Verfahren die Verfassungstreue von Mitarbeiter*innen der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Die drei Stufen sind: eine Selbstauskunft, das Führungszeugnis und Abfragen beim Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt. 6
Das Land Schleswig-Holstein plant ein Gesetz zur Überprüfung der Verfassungstreue von Verbeamteten. Dies umfasst die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung und die Prüfung von Maßnahmen bei Erkenntnissen über die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation im Beschäftigungsverhältnis. 7
Das Land Niedersachsen diskutiert darüber, einen Fragebogen zur Mitgliedschaft und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen sowie eine schriftliche Belehrung zur Verfassungstreue bei der Einstellung einzuführen. 8
Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) forderte bundesweit einheitliche Regelungen zur Überprüfung der Verfassungstreue. Dazu solle Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen. 9
In Thüringen sind aktuell keine derartigen Bestrebungen bekannt.
Diese Entwicklung berührt nicht nur Gesetze und Vorschriften. Sie macht auch vor Tarifverträgen nicht Halt. Im April 2025 wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) des Bundes und der Kommunen um eine neue Klausel zur Verfassungstreue bei Übernahme von Azubis ergänzt: Für eine Übernahme „müssen sich die Auszubildenden durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Dies ist umso bitterer, weil dieser Tarifvertrag von der Gewerkschaft ver.di unterzeichnet wurde. 10
Teil dieses Systems sind die vollkommen unwissenschaftlichen, politisch motivierten Berichte des deutschen Inlandsgeheimdiensts, des Amtes für Verfassungsschutz. In diesen Berichten ordnet der Verfassungsschutz Organisationen und Bewegungen verschiedenen Spielarten des Extremismus zu und erklärt sie zu Verfassungs- und Staatsfeinden. Medien und Behörden übernehmen diese Einordnung in der Regel unkritisch, was für die Organisationen und ihre Mitglieder negative Konsequenzen hat, die bis zur Verweigerung der Einstellung oder zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können. So wird auch unsere Gewerkschaft, die FAU, als gewaltorientiert-linksextremistisch diffamiert. Das stellt einen staatlich veranlassten Angriff auf unsere Gewerkschaftsfreiheit dar. 11
Wir wissen aus historischer Erfahrung, vom Radikalenerlass und den Berufsverboten der 70er und 80er Jahre in der BRD und von der politisch motivierten Verweigerung von Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätzen während der gesamten Existenz der DDR, dass diese staatlichen Maßnahmen v.a. uns treffen werden – Linke, Oppositionelle, Gewerkschafter*innen und engagierte Arbeiter*innen. 12 Erst 2024 führten wir als FAU Jena einen Kampf gegen die Annullierung des Arbeitsvertrags von Eli, der*die nicht als Wissenschaftler*in an der Universität Jena arbeiten durfte, weil er*sie wegen vorherigem Klima-Aktivismus vorbestraft war.
Wir müssen weiterhin feststellen, dass der Staat auf die politische Polarisierung in der Gesellschaft mit immer weiteren repressiven Maßnahmen reagiert. So kürzt er auch der Demokratiebildung die Mittel und gängelt sie politisch; er greift wiederholt die Zivilgesellschaft und soziale Bewegungen an. Klar ist jedoch: Unter Zwang lässt sich keine echte und gelebte Demokratie schaffen.
Wir appellieren daher an alle Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, wachsam zu bleiben und sich mit Kolleg*innen zu solidarisieren, denen Berufsverbote drohen, denen die Einstellung verweigert wird oder die ihre Stelle wieder verlieren. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit dem Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote.
AG Gewerkschaftsfreiheit statt Verfassungsschutz der FAU Jena