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FAU Jena: hier gibts neues aus eurer kämpferischen Basisgewerkschaft in Jena!
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  • Berufsverbote drohen!

    Berufsverbote drohen!

    Wir beobachten mit Sorge eine politische Entwicklung, die in absehbarer Zeit zu Berufsverboten gegen Gewerkschafter*innen und engagierte Beschäftigte führen kann. Berufsverbote meint, dass Kolleg*innen aufgrund ihrer angeblichen Ideen oder Taten die Einstellung oder die Beschäftigung in Betrieben des öffentlichen Dienstes verweigert wird.

    Mehrere Bundesländer haben die Regelabfrage beim Verfassungsschutz wieder eingeführt oder sind dabei, diese einzuführen. Die Regelabfrage bedeutet, dass die Dienststelle bei einer bestimmten Personengruppe regelmäßig das Amt für Verfassungsschutz kontaktiert, um Informationen über diese Personen einzuholen. Auf Grundlage dieser Informationen soll die Dienststelle entscheiden, ob es sich um eine Verfassungsfreundin oder Verfassungsfeindin handelt. Im letzteren Fall droht ein Berufsverbot.

    • Das Land Brandenburg führte 2024 einen sogenannten Verfassungstreuecheck für angehende Beamt*innen ein. 1
    • Auch Sachsen führte 2024 eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor Neueinstellungen und Beförderungen zur Überprüfung der Verfassungstreue von angehenden Beamt*innen in Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justizvollzug ein.2
    • Im Sommer 2025 verschärfte das Land Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Verbeamteten. Seitdem müssen Verbeamtete und Tarifbeschäftigte bei einer Einstellung in den Landesdienst eine Erklärung abgeben, dass sie nicht einer extremistischen Organisation angehören. Dazu wird ihnen eine Liste entsprechender Organisationen vorgelegt. 3,4
    • Das Land Hamburg ist dabei, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Radikalenerlass der 1970er Jahre noch übertrifft. Künftig sollen alle Bewerber*innen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst – Beamt*innen, Tarifbeschäftigte sowie Richter*innen – nicht nur vor der Einstellung, sondern auch aus weiteren Anlässen im beruflichen Werdegang wie Versetzung in besondere Bereiche, Verlängerung von Befristungen, Entfristung oder Verbeamtung durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.5
    • Das Land Hessen diskutiert aktuell darüber, künftig in einem mehrstufigen Verfahren die Verfassungstreue von Mitarbeiter*innen der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Die drei Stufen sind: eine Selbstauskunft, das Führungszeugnis und Abfragen beim Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt. 6
    • Das Land Schleswig-Holstein plant ein Gesetz zur Überprüfung der Verfassungstreue von Verbeamteten. Dies umfasst die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung und die Prüfung von Maßnahmen bei Erkenntnissen über die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation im Beschäftigungsverhältnis. 7
    • Das Land Niedersachsen diskutiert darüber, einen Fragebogen zur Mitgliedschaft und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen sowie eine schriftliche Belehrung zur Verfassungstreue bei der Einstellung einzuführen. 8
    • Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) forderte bundesweit einheitliche Regelungen zur Überprüfung der Verfassungstreue. Dazu solle Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen. 9
    • In Thüringen sind aktuell keine derartigen Bestrebungen bekannt.

    Diese Entwicklung berührt nicht nur Gesetze und Vorschriften. Sie macht auch vor Tarifverträgen nicht Halt. Im April 2025 wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) des Bundes und der Kommunen um eine neue Klausel zur Verfassungstreue bei Übernahme von Azubis ergänzt: Für eine Übernahme „müssen sich die Auszubildenden durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Dies ist umso bitterer, weil dieser Tarifvertrag von der Gewerkschaft ver.di unterzeichnet wurde. 10

    Teil dieses Systems sind die vollkommen unwissenschaftlichen, politisch motivierten Berichte des deutschen Inlandsgeheimdiensts, des Amtes für Verfassungsschutz. In diesen Berichten ordnet der Verfassungsschutz Organisationen und Bewegungen verschiedenen Spielarten des Extremismus zu und erklärt sie zu Verfassungs- und Staatsfeinden. Medien und Behörden übernehmen diese Einordnung in der Regel unkritisch, was für die Organisationen und ihre Mitglieder negative Konsequenzen hat, die bis zur Verweigerung der Einstellung oder zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können. So wird auch unsere Gewerkschaft, die FAU, als gewaltorientiert-linksextremistisch diffamiert. Das stellt einen staatlich veranlassten Angriff auf unsere Gewerkschaftsfreiheit dar. 11

    Wir wissen aus historischer Erfahrung, vom Radikalenerlass und den Berufsverboten der 70er und 80er Jahre in der BRD und von der politisch motivierten Verweigerung von Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätzen während der gesamten Existenz der DDR, dass diese staatlichen Maßnahmen v.a. uns treffen werden – Linke, Oppositionelle, Gewerkschafter*innen und engagierte Arbeiter*innen. 12 Erst 2024 führten wir als FAU Jena einen Kampf gegen die Annullierung des Arbeitsvertrags von Eli, der*die nicht als Wissenschaftler*in an der Universität Jena arbeiten durfte, weil er*sie wegen vorherigem Klima-Aktivismus vorbestraft war.

    Wir müssen weiterhin feststellen, dass der Staat auf die politische Polarisierung in der Gesellschaft mit immer weiteren repressiven Maßnahmen reagiert. So kürzt er auch der Demokratiebildung die Mittel und gängelt sie politisch; er greift wiederholt die Zivilgesellschaft und soziale Bewegungen an. Klar ist jedoch: Unter Zwang lässt sich keine echte und gelebte Demokratie schaffen.

    Wir appellieren daher an alle Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, wachsam zu bleiben und sich mit Kolleg*innen zu solidarisieren, denen Berufsverbote drohen, denen die Einstellung verweigert wird oder die ihre Stelle wieder verlieren. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit dem Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote.

    AG Gewerkschaftsfreiheit statt Verfassungsschutz der FAU Jena

    1. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/04/angehende-beamte-brandenburg-verfassungstreue-pruefung.html ↩︎
    2. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20785-Gesetz-zur-Staerkung-der-Verfassungstreue-im-oeffentlichen-Dienst-und-zur-weiteren-Aenderung-dienstrechtlicher-Vorschriften#a1 ↩︎
    3. https://wiederaufbau.rlp.de/fileadmin/wiederaufbau/2025/MinBlatt_Nr._09_vom_15.08.2025.pdf, Seite 266 ↩︎
    4. https://mdi.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/klarstellung-zur-verwaltungsvorschrift-verfassungstreue ↩︎
    5. https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/senatskanzlei/aktuelles/pressemeldungen/senat-verabschiedet-gesetzentwurf-zur-regelabfrage-1109250 ↩︎
    6. https://www.hessenschau.de/panorama/landtag-gesetzentwurf-zum-verfassungstreue-check-eingebracht—afd-haelt-dagegen-v1,verfassungstreue-check-landtag-100.html ↩︎
    7. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/_startseite/Artikel2025/IV/251216_verfassungstreue
      https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/03700/drucksache-20-03754.pdf, S. 63
      ↩︎
    8. https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kein-platz-fur-verfassungsfeinde-im-landesdienst-kabinett-gibt-novelle-des-niedersachsischen-disziplinargesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-242613.html ↩︎
    9. https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kein-platz-fur-verfassungsfeinde-im-landesdienst-kabinett-gibt-novelle-des-niedersachsischen-disziplinargesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-242613.html ↩︎
    10. https://www.haufe.de/id/norm/tvaoed-at-16a-uebernahme-von-auszubildenden-HI1413289_p16a.html ↩︎
    11. https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf, S. 192 ↩︎
    12. https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass#Anwendungspraxis ↩︎
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  • Gewerkschaftliche Solidarität mit der Roten Hilfe

    Gewerkschaftliche Solidarität mit der Roten Hilfe

    Mitte Dezember haben die GLS Bank und die Sparkasse Göttingen der linken Solidaritätsorganisation Rote Hilfe die Konten gekündigt. Ursächlich dafür ist sehr wahrscheinlich der politische Druck aus den USA. Die US-Regierung hat die u. a. von Medien als „Antifa Ost“ bezeichnete Gruppe als Terrororganisation eingestuft und auf eine Sanktionsliste gesetzt. Es scheint, dass die Banken der Roten Hilfe die Konten gekündigt haben, da diese sich mit den Antifaschist*innen solidarisiert, die für die sogenannte „Antifa Ost“ verfolgt und inhaftiert werden. Damit wollen die Banken das Risiko minimieren, selbst von Sanktionen aus den USA getroffen zu werden.

    In der letzten Zeit hat die GLS auch anderen linken Organisationen die Konten gekündigt, darunter einem Verein, der die Arbeit des Anarchist Black Cross Dresden unterstützt, der Partei DKP sowie einer Einzelperson, die mit dem ABC-nahen Verein in Verbindung gebracht wird. Wie das Anarchist Black Cross schreibt, handelt es sich dabei um einen politischen Angriff auf die linke Infrastruktur in Deutschland. Die Kündigung von Konten macht es linken Organisationen unmöglich, Mitgliedsbeiträge und Spenden zu verwalten und Ausgaben wie Miete, Anwaltskosten und Personalkosten zu tätigen.

    Uns Gewerkschafter*innen sollte die Kündigung der Konten der Roten Hilfe alarmieren. Erstens trifft diese Maßnahme eine Organisation, die ein solidarisches Verhältnis zu unseren Gewerkschaften pflegt. Die Rote Hilfe steht Kolleg*innen bei, die unter Berufsverboten leiden oder bei ihrem Engagement von der Polizei und der Staatsanwaltschaft drangsaliert werden. Die Rote Hilfe beschäftigt sich außerdem mit Repressalien und Union Busting gegen aktive Kolleg*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften. Nicht umsonst sind viele Gewerkschafter*innen Mitglied der Roten Hilfe. Zweitens treffen die Repressalien, von denen das „Debanking“ nur ein Ausdruck ist, aktuell linksradikale Organisationen, die Klimabewegung, Antifaschist*innen sowie politisch sehr engagierte Gewerkschafter*innen. Es ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass bei der autoritären Entwicklung in absehbarer Zeit auch andere linke Organisationen sowie unsere Gewerkschaften ins Visier genommen werden. Wir müssen zusammenhalten, um diese Angriffe abzuwehren.

    Wir rufen daher unsere Mitglieder und alle Gewerkschaftsfreund*innen auf:

    • Sprecht mit euren Kolleg*innen und anderen Gewerkschafter*innen über die Angriffe auf die Rote Hilfe und andere linke Organisationen.
    • Werdet jetzt erst recht Mitglied der Roten Hilfe und ermutigt andere, ebenfalls beizutreten, siehe https://rote-hilfe.de/aktiv-werden/mitglied-werden.
    • Falls ihr bereits Mitglied seid, wechselt von Dauerauftrag zu Lastschrift.
    • Solidarisiert euch öffentlich mit der Roten Hilfe und den anderen angegriffenen linken Organisationen.
    • Kontaktiert die GLS Bank und bringt eure Bedenken zum Ausdruck.

    Wir schließen uns außerdem der Forderung des Projekts OM10 nach Transparenz über die Gründe für die Kontokündigung an.

    Sekretariat der FAU Jena
    30. Dezember 2025

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  • Flyeraktion vor REWE in der Neuen Mitte

    Flyeraktion vor REWE in der Neuen Mitte

    ACHTUNG: DIE GÜTEVERHANDLUNG WURDE AUF DEN 04.02. verschoben!

    Am 17. Dezember haben wir eine Flyeraktion vor dem REWE in der Neuen Mitte durchgeführt, um die Öffentlichkeit auf unseren Arbeitskonflikt mit dem Supermarkt aufmerksam zu machen. Wir konnten zahlreiche Flyer an die Kund:innen verteilen, bevor wir vom Hausservice freundlich der Neuen Mitte verwiesen wurden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass wir vor der Tür weiter machen könnten.

    Dies sah der Chef, Herr Stützer, in seiner aufbrausenden Art, allerdings etwas anders. Nachdem er wenige Minuten später ebenfalls vor Ort war, rief er die Polizei zur Unterstützung. Da Herr Stützer mit Anzeige wegen Rufmord und anderen Dingen drohte, hat die unbeeindruckte Polizei sich die persönlichen Daten des anwesenden Gewerkschaftssekretärs geben lassen. Wir sind sehr auf Post gespannt!

    Die Güteverhandlung in diesem Fall findet am 6. Januar um 14:20 Uhr 04. Februar vor dem Arbeitsgericht Gera statt. Nach wie vor sind wir gesprächsbereit, um den Konflikt im Vorfeld außergerichtlich beizulegen. Dies haben wir gestern auch noch einmal persönlich kundgetan. Allerdings beschränkte sich die Gesprächsbereitschaft des Chefs gestern auf Drohungen.

    Unabhängig von uns hat die Jenaer Studierendenzeitung „Akrützel” heute einen Artikel zu den Arbeitsbedingungen unter besagtem Chef veröffentlicht, nachdem sie mit mehreren ehemaligen Angestellten gesprochen hat.

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  • „Ich war quasi eingekesselt.“ – Rewe drängt FAU-Mitglied zu unfairem Aufhebungsvertrag

    „Ich war quasi eingekesselt.“ – Rewe drängt FAU-Mitglied zu unfairem Aufhebungsvertrag

    Rewe-Markt, Neue Mitte, Anfang November. Aus dem Nichts wurde unsere Genossin Lisa mitten in ihrer Schicht ins Büro zitiert, wo drei Vorgesetzte auf sie warteten. Sie sei aufgrund ihrer Krankentage „eine Belastung” für ihre Kolleg*innen und solle sofort einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

    Allein, ohne Vorbereitung, ohne gewerkschaftlichen oder anwaltlichen Beistand, in einem kleinen Raum und wortwörtlich von drei Vorgesetzten umringt – eine unfassbare Drucksituation. Mehrmals wiederholte Lisa, dass sie keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben wolle, doch die Verantwortlichen beharrten lautstark darauf. Zu gehen traute sie sich nicht. „Ich war quasi eingekesselt”, sagte sie später über die Situation.

    Aufgrund der immensen Belastungs- und Überrumpelungssituation sah sich Lisa gezwungen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sie musste ihn sogar selbst handschriftlich verfassen. Da sie den Aufhebungsvertrag zuvor abgelehnt hatte, sollte dieser nun schon zum 15. November und nicht, wie zunächst „angeboten”, zum Ende des Monats gelten. Als ob das nicht genug wäre, sollte sie auch noch ihre Schicht beenden. Als sie sich weigerte, wurde ihr gedroht, ihre Überstunden und ihren Resturlaub einzubehalten.

    Anstatt eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber zu erhalten, bekommt Lisa aufgrund des Aufhebungsvertrags auch kein Arbeitslosengeld – und muss nun um ihren Lebensunterhalt bangen.

    Als Gewerkschaft unterstützen wir unser Mitglied. Nachdem unsere Gesprächsangebote seitens Rewe zurückgewiesen wurden, haben wir Klage eingereicht. Außerdem bereiten wir gewerkschaftliche Aktionen vor, um das Thema an die Kund:innen und in die Öffentlichkeit zu tragen.

    Unsere Forderung an die Verantwortlichen ist klar: Sie sollen eine angemessene Kündigung mit uns vereinbaren!
    Es ist untragbar, wie mit den Mitarbeitenden des Rewe-Markts in der Neuen Mitte umgegangen wird.

    Schluss mit den Psycho-Spielchen und Mafia-Methoden!

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  • Abfindung von 500€ nach Klage gegen Jenaer Kneipe gewonnen

    Abfindung von 500€ nach Klage gegen Jenaer Kneipe gewonnen

    Am 25.11.2025 unterstützen wir ein Gewerkschaftsmitglied, einen ehemaligen Angestellten einer Kneipe in Jena, vor dem Arbeitsgericht Gera. Er wurde von seinem Arbeitgeber unzulässig mit einer verkürzten Frist per SMS gekündigt, in der das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt wurde. Später reichte er eine schriftliche Kündigung nach, hielt sich dabei aber nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Der ehemalige Mitarbeiter der Kneipe, der knapp über dem Minijob verdiente, wollte dieses Verhalten nicht einfach so hinnehmen und wandte sich an die FAU Jena.

    Wir forderten die Umwandlung der Kündigung in eine ordentliche Kündigung sowie die Zahlung des ausstehenden Lohns.

    In der Gastronomie herrscht ein schlechter Organisationsgrad unter den Beschäftigten – davon profitieren die Arbeitgebenden. Niedrige Löhne, belastende Arbeitszeiten und ein respektloses Verhalten von Gäst*innen oder Vorgesetzten sind hier keine Seltenheit. Umso mehr lohnt es sich, in Konfliktsituationen nicht alleine zu bleiben und sich an die Gewerkschaft zu wenden.

    In unserem Fall konnte in der Güteverhandlung eine Abfindung i. H. v. 500 € sowie das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum 31.10. geeinigt werden. Dadurch hat unser Gewerkschaftsmitglied nun Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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