Es war ein Tritt ins Gesicht aller Menschen, die in „systemrelevanten“ Berufen jetzt schon am Limit arbeiten: Am Mittwoch verkündete die Bundesregierung die vorübergehende Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes. Von nun an dürfen Menschen in Gesundheitsberufen, Energieversorgung und einigen anderen „systemrelevanten“ Tätigkeiten (ausgenommen der Einzelhandel) bis zu 12 Stunden täglich verheizt werden. In Ausnahmefällen sogar mehr. Zudem wurden Ruhezeiten und Pausenzeiten verkürzt. Es handelt sich um einen beispiellosen Angriff auf die Rechte aller Arbeiter*innen unter dem Deckmantel der derzeitigen Krise – und um eine Bedrohung für die Gesundheit aller Beschäftigten in den oben genannten Berufen.
Was kann ich, kannst du, können wir alle dagegen tun?
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12-Stunden-Arbeitszwang: Was kann ich dagegen tun?
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Coronakrise: Was können wir tun? Und wer zahlt dafür?
Auch in Deutschland haben die drastischen Maßnahmen zur Einschränkung des Coronavirus schwerwiegende wirtschaftliche und menschliche Folgen. Als Basisgewerkschaft leisten wir einen Beitrag zur gemeinschaftlichen Bewältigung dieser Krise: Wir befördern die gegenseitige Hilfe in den Stadtteilen, verteidigen die Rechte und Ansprüche von Arbeiter*innen und stellen die Frage: Wer zahlt für die Krise – wir oder das Kapital?
(1) Gegenseitige Hilfe und Solidarität
Gerade den Risikogruppen wie älteren Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem wird empfohlen, sozialen Kontakt bis auf wenige Ausnahmen zu vermeiden und die Wohnung so wenig wie möglich zu verlassen. Viele Eltern stehen aufgrund schließender Schulen und Kindergärten vor der Herausforderung, die Kinderbetreuung selbst zu organisieren. Wenn ihr nicht zu einer Risikogruppe gehört, könnt ihr eure Unterstützung in der Nachbarschaft anbieten oder euch mit einer der zahlreichen spontanen Solidaritätsinitiativen vernetzen (für Jena siehe hier und hier). Unterstützt Menschen bei Einkäufen und Botengängen, besonders jene, die Risikogruppen angehören oder im Gesundheitsbereich arbeiten.
Wir möchten aber daran erinnern, dass keine Notwendigkeit besteht, ganz alleine zu sein! Gerade jetzt ist es wichtig, dass ihr eure engsten Freund*innen oder die Familie sehen könnt. Versucht dabei, wenige Kontakte möglichst konstant zu halten. Passt aufeinander auf!
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Info-Seite über Arbeit in Zeiten der Coronakrise
Wir geben heute unsere Info-Seite mit Hinweisen und Tips zu arbeitsrechtlichen und betrieblichen Problemen in Zeiten der Coronakrise frei. Sie wird von unserer Recherche-AG täglich aktualisiert. Wir hoffen, sie nützt zahlreichen Arbeiter*innen dabei, sich über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu informieren und für ihre Interessen einzustehen. Wer dies mit gewerkschaftlicher Unterstützung tun möchte, kann gerne auf uns zukommen.
Der Link zur Seite lautet: jena.fau.org/corona.
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Die Uni zum Zahlen bringen! Part II – SHKs ohne Vertrag
Es konnte wieder eine Gehaltsnachzahlung für eine studentische Hilfskraft (SHK) erzielt werden. Diese hatte verpasst ihren Xten Vertrag zu unterschreiben, hat aber normal weitergearbeitet und ihrer Tätigkeitsbeschreibung entsprechende Arbeit zugewiesen bekommen. Die Universität verweigert in solchen Fällen grundsätzlich die Bezahlung und muss mittels Forderung erinnert werden, dass Arbeit bezahlt werden muss. Nach einen Anschreiben seitens der FAU und kurzen Verhandlungen per E-Mail mit der Rechtsabteilung der Universität Jena wurde die geforderten Stunden nun bezahlt.
Dieser Sachverhalt – fehlendes Gehalt durch verspätetes Unterschreiben des Vertrages – ist ein gängiges Problem bedingt durch die unsinnig kurzen Befristungen von SHKs, so dass alle paar Monate der gleiche bürokratische Prozess (Antrag auf Weiterbeschäftigung, neuen Arbeitsvertrag etc.) beginnt. Wobei im konkreten Arbeitsverhältnis in der Regel alles beim Alten bleibt, wodurch es eben immer wieder dazu kommt, dass es durch die SHKs verpasst wird eine weitere Unterschrift zu leisten.
Solltet auch ihr als SHK mal in der Bürokratie der Universität verloren gegangen sein, dann schaut einfach in unserer Sprechstunde (Dienstags 18 bis 19 Uhr, Bachstr. 22) vorbei. Dort können wir euch zeigen, wie ihr an eurer Geld kommt bzw. bei Interesse können wir es gemeinsam eintreiben/einklagen. Dabei können rechtlich die Ansprüche aus den letzten drei Jahren eingefordert werden, da die Ansprüche nur verjähren und nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.






