Freie Arbeiter*innen Union Jena
Freie Arbeiter*innen Union Jena
@fau.jena@jena.fau.org

Hier gibts neues aus eurer kämpferischen Basisgewerkschaft in Jena!
#anarchismus #gewerkschaft
#anarchosyndikalismus

215 Beiträge
75 Folgende

Kategorie: Website

  • Solidarität in der Coronakrise: Nachbar­schaftshilfe und gewerkschaftliche Beratung

    Solidarität in der Coronakrise: Nachbar­schaftshilfe und gewerkschaftliche Beratung

    Als Basisgewerkschaft FAU bringen auch wir uns in die Solidaritätsbewegung ein, die derzeit unter den Umständen des Ausnahmezustands und der wirtschaftlichen Krise in der Bevölkerung entsteht.

    (1) Nachbarschaftshilfe

    Wir unterstützen die in Jena-West entstandene Initiative zur Nachbarschaftshilfe, d.h. konkret Botengänge und Einkäufe für Risikogruppen und Menschen in Quarantäne. Alle Freiwilligen und alle, die auf Unterstützung angewiesen sind, können sich Montag bis Samstag, von 10 bis 14 Uhr unter der Nummer der Initiative melden: 0157 34527231.

    Dabei sind folgende Hygienemaßnahmen zu beachten: Handschuhe tragen, Desinfektion, Husten und Niesen in Ellenbeugen, regelmäßiges Händewaschen, Kontakt mit Gesicht vermeiden, kein Direktkontakt mit den Übergabepersonen und Einkauf am abgesprochenen Ort abstellen, Geld im Umschlag entgegennehmen und Restgeld mit Kassenbon im selben Umschlag zurückgeben.

    Wir rufen alle dazu auf, sich an Freund*innen, Bekannte und Nachbar*innen mit Kindern zu wenden und ihnen für Notfälle eine Betreuung ihrer Kinder anzubieten. Eine stabile 1-zu-1-Betreuung im Sinne einer Patenschaft und kurze Wege sind der Bildung von Gruppen vorzuziehen, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken.

    (2) Arbeitsrechte kennen und verteidigen

    Wir stehen auch bei Fragen in arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Dingen zur Verfügung. Ihr könnt uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Zeitnah veröffentlichen wir auf jena.fau.org Informationen zum Thema.

    Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Jena ist eine Basisgewerkschaft für alle Berufe mit eigenem Büro in der Bachstraße 22. Wir setzen auf die direkte Beteiligung und Mitbestimmung der Mitglieder in allen Entscheidungen und Fragen.

  • 21. März | 11:00–15:00 | Einführung zu Rechten und Widerstandsmöglichkeiten in Hartz IV

    21. März | 11:00–15:00 | Einführung zu Rechten und Widerstandsmöglichkeiten in Hartz IV

    Fällt aufgrund der Coronakrise aus und wird zu einem späteren Datum nachgeholt.

    Der kostenlose Workshop führt grundlegend in die Funktionsweise des Hartz-IV-Systems ein: Wer ist anspruchsberechtigt für ALG-II? Welche Leistungen gibt es a) zur Sicherung des Existenzminimums und b) zur Integration in den Arbeitsmarkt? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es sich gegen das Amt zu wehren? Wie umgehen mit Sanktionen, falschen Bescheiden, Ablehnungen u.ä.? Dazu werden Beispiele aus der Praxis diskutiert.

    Weitere Infos bei Anmeldung unter: fauj-gewaktion@fau.org

  • Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor

    Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor

    Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
    Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
    Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn.

  • Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt

    Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt

    Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.

  • Leiharbeiter geht gegen willkürliche Kündigung durch „Akzent Personaldienstleistungen“ aus Jena vor

    Leiharbeiter geht gegen willkürliche Kündigung durch „Akzent Personaldienstleistungen“ aus Jena vor

    Ein Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der FAU Jena wurde am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nimmt der betroffene Leiharbeiter natürlich nicht hin und hat mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage gestellt.

    Inzwischen wurde der Leiharbeiter wieder von der Leiharbeitsfirma zur Arbeit eingesetzt, womit zumindest die fristlose Kündigung faktisch hinfällig ist und nur noch die fristgerechte im Raum steht. Sofern wir keine schriftliche Rücknahme aller Kündigungen haben, werden wir an der Klage festhalten und rufen zu einer Kundgebung am 28. Februar vor dem Jenaer Sitz der Leiharbeitsfirma am Markt auf. Die gerichtliche Güteverhandlung ist für den Montag darauf, den 3. März angesetzt. 

    (mehr …)