
Im Januar wandte sich eine von dieser Vorgehensweise der Uni betroffene studentischen Hilfskraft (SHK) an uns, welche nach erfolglosem Bemühen am Lehrstuhl, nun mit uns gemeinsam ihren Lohn erkämpft hat. Zunächst zeigte die Uni auf unser gewerkschaftliches Forderungsschreiben keine Bereitschaft, den Lohn nach zuzahlen: Daraufhin reichten wir Klage ein woraufhin eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera für den 20. Juni 2018 angesetzt wurde. Kurzfristig wurde dieser Termin von der Uni abgesagt und nun doch Einigungsbereitschaft gezeigt. Nach kurzen Verhandlungen wurde eine Einigung erzielt und die Hilfskraft bekommt nun einen Großteil des vorenthaltenden Lohns ausgezahlt.






