Erneutes „Missverständnis“ in Jenaer Gastronomiebetrieb – Stilbruch verweigert Lohn

Einer studentischen Minijobberin, welche seit Oktober 2017 im Restaurant Stilbruch in der Wagnergasse als Aushilfe angestellt ist, hat nun zum März 2018 eine formelle fristgerechte Kündigung erhalten.

Doch wo liegt das Problem?

Endlich hat sie die Kündigung erhalten, denn was nach einer üblichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses klingt, hat langwierige Vorgeschichte: Als die Betroffene im Januar wie gewohnt zur Schichtvergabe erschien, nahm sie der Küchenchef beiseite, um ihr mitzuteilen, dass das Arbeitsverhältnis beendet sei, sie nicht mehr gebraucht werde und jetzt gehen könne.

Für uns ganz klar eine in der Gastronomie nicht ungewöhnliche, aber rechtswidrige „Quasi-Kündigung“, die mündlich und vor allem unerwartet ausgesprochen wird. So wird den noch formell Beschäftigten, der Lohn für die nun schichtfreien Monate vorenthalten, in denen sie sonst den bereits eingeplanten und damit lebensnotwendigen Lohn erarbeitet hätten.

Wir als Lohnabhängige sind auf dieses Geld angewiesen um unseren Lebensunterhalt bestreiten zu können, weswegen wir es uns nicht mal eben leisten können, zwei Monate ohne Arbeit da zu stehen, nur weil es unseren Arbeitgeber*innen gut in die Rechnung passen würde.

Und nun?

Anfang Februar 2017 kam die studentische Arbeiterin in Kontakt mit der FAU Jena. Gemeinsam arbeiten wir darauf hin, den vorenthaltenden Lohn, sowie den ausstehenden Urlaubsanspruch zu erstreiten.
Als Reaktion auf unsere legitimen Forderungen versucht der Arbeitgeber nun mithilfe eines Anwaltes den Spieß umzudrehen, indem dieser gegenüber dem Gericht behauptet, es handle sich um ein Missverständnis und die studentische Arbeiterin hielt es einfach nicht mehr für nötig bei ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen.
Leider war der Arbeitergeber bis jetzt nicht bereit sich mit uns zu treffen um dieses „Missverständnis“ zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Deshalb wenden wir uns als Gewerkschaft an die Öffentlichkeit um auf diesen Fall, als einen von Vielen, Aufmerksam zu machen und so einen Gegenstandpunkt zu den Behauptungen des Arbeitgebers zu formulieren. Denn langfristig ist es unser Ziel mit der Veröffentlichung solcher „Einzelfälle“ und „Missverständnisse“ darauf hinzuwirken, dass solche Praktiken aus den Betrieben verschwinden und wir uns als Arbeitende langfristig organisieren um die Bedingungen in unseren Betrieben zu verbessern.

[ssba]

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