Der Prüfungsberater des Studierendenrats (StuRa) der Uni Jena berät seit über 10 Jahren Student*innen bei Problemen im Studium. Schon vor Jahren beschloss der Studierendenrat, seinen Beschäftigten Tariflohn zu zahlen und seit Mai 2018 ist er dazu durch die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes zusätzlich gesetzlich verpflichtet. Bis heute wird die Umstellung auf Tarif jedoch verschleppt.
Kategorie: Arbeitskämpfe
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Prüfungsberatung des StuRa der Uni Jena soll zusammengekürzt und Prüfungsberater gekündigt werden
Konkret wird beantragt, die Prüfungsberatung bis 2020 „umzustrukturieren“ und sie künftig von einem freiberuflichen Anwalt durchführen zu lassen. Dieser solle sich einarbeiten und dann sieben Stunden pro Woche eine Sprechstunde anbieten. Im Antrag wird “positiv” auf den Einspareffekt verwiesen. Der StuRa als Arbeitgeber habe dann keinen Urlaubsanspruch, kein Krankengeld etc. mehr zu bezahlen.
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Wie wenig Respekt verdient eine Hilfskraft an der Uni Jena?
Update vom 14.01.: Bei der Güteverhandlung präsentierte die Uni einen schriftlichen Nachweis, der unserem Kollegen nach Eigenaussage bis dahin unbekannt gewesen war. Damit kann sie ihn vertraglich abgesichert an der ganzen Uni einsetzen. Infolgedessen haben wir den folgenden Beitrag auf Aufforderung der Uni an drei Stellen leicht geändert.
Güterverhandlung 9. Januar 9:40 Uhr Arbeitsgericht Gera Saal 317
Anfang 2018 hatten wir als FAU Jena für eine studentische Hilfskraft bessere Arbeitsbedingungen erkämpft: tarifvertragliche Bedingungen (= mehr Lohn und Urlaub) und Entfristung. Ihm wurde eine Stelle im Internationalen Büro zugewiesen, wo er Daten statistisch ausgewerten sollte. Dies war als Arbeit von zu Hause vereinbart worden. Alles lief wunderbar. Die Arbeit war ansprechend und die Chefin mit den Ergebnissen zufrieden. Dann wurde dem Kollegen ein neuer Arbeitsort in der universitären Bibliothek (Thulb) zugewiesen. Damit erhielt er auch einen geringeren Lohn als zuvor.