Keine fristlose Kündigung für Koch im Café Grünowski

+++ Update: Einigung erzielt, Kundgebungen abgesagt +++

Ein Koch des Cafés Grünowski und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena wird am 17. August 2020 vor dem Arbeitsgericht Gera zusammen mit der FAU gegen eine fristlose Kündigung vorgehen.

Der betroffene Koch war, nachdem ihn der Inhaber körperlich bedroht hatte, vor Lokalschluss nach Hause gegangen. Dies nahm der Inhaber als Anlass, um den Betroffenen außerordentlich zu kündigen. Da der Koch allerdings ohne festgelegte Pausenzeiten regulär seine Schicht (17.00-23.00 Uhr) beendet hat, die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen nicht eingehalten wurde und der Arbeitsniederlegung eine körperliche Nötigung durch den Arbeitgeber vorausging, ist die Kündigung in unseren Augen haltlos.

Für den ehemaligen Beschäftigten, der seit einem Jahr im Café Grünowski gearbeitet hatte, reiht sich dieser Verstoß ein in eine Reihe weiterer arbeitsrechtlicher Missstände: so werden im Café Grünowski keine regulären Arbeitspausen eingehalten und die Dienstpläne nur wenige Tage im Voraus bekannt gegeben. Häufig wurden auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen Freitagnacht und Samstagfrüh, durch personelle Unterbesetzung und mangelhafte Organisation nicht eingehalten. Die rechtliche Prüfung dieser Kündigung bedeutet für das Gewerkschaftsmitglied die Möglichkeit in der Arbeitslosigkeit weiterhin zumindest ALGI beziehen zu können und auf die häufig schlechten Arbeitsbedingungen in der Gastronomie aufmerksam zu machen. Die FAU Jena wird im Vorfeld des Gerichtstermins mittels Aktionen auf eine außergerichtliche Einigung drängen. FAU Jena

Zur Unterstützung des Arbeitskampfes wird es zwei Kundgebungen vor dem Grünowki (Schillergäßchen 5, 07745 Jena) geben. Am Freitag 7. August 18-19 Uhr und am Samstag 15. August 12-13 Uhr.

[ssba]

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