Wann wenn nicht Jetzt – Workshop: Einführung ins Arbeitsrecht

Im Rahmen der Wann wenn nicht jetzt-Tour hält die FAU Jena am Dienstag, den 17. September um 17:30 Uhr im Klubhaus Saalfeld (Breitscheidstraße 1B, 07318 Saalfeld/Saale) einen kleinen Einführungsworkshop zum Thema Arbeitsrecht. Hier der Ankündigungstext:

In dem Workshop werden die grundlegenden Rechte von Arbeiter*innen am Beispiel eines typischen Minijobs dargestellt. Von der Probearbeit über den Urlaubsanspruch oder Lohnfort­zahlung im Krankheitsfall bis hin zur Kündigung. Anschließend werden an einem Beispielfall die Ansprüche ausgerechnet und Wege aufgezeigt, diese Ansprüche auch durchzusetzen.

Anschließend wird dann um 20:30 Uhr am gleichen Ort der Film Luft zum Atmen gezeigt, welcher wir auch schon in Jena hatten.

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Lohndumping bei tegut… – erfolgreiche Runde zwei!

Eine weitere ehemalige Beschäftigte hatte mithilfe der FAU Jena bereits im März von tegut… ihr Urlaubsentgelt nachgefordert. Bereits Anfang des Jahres gelang es, für eine andere ehemals bei tegut… Beschäftigte bei einem Vergleich einen Großteil des ihr zustehenden Urlaubsanspruches ausgezahlt zu bekommen. In der neuen Forderung ging es nun um die Vergeltung des Urlaubsanspruches für die letzten zwei Beschäftigungsjahre. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZR 541/15) – auf Grundlage europäischen Rechts – gibt es nun keinen Verfall von Urlaubstagen mehr, sofern der Arbeitgeber nicht explizit darauf hinweist. 

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Aktivitäten am 1. Mai

Weltweit gehen am ersten Mai Menschen auf die Straße, um für die Verbesserungen ihre Arbeitsverhältnisse zu protestieren. Zumindest in Deutschland sind dabei die Zeiten vorbei, wo wirklich gekämpft wird. Nichtsdestotrotz halten wir es für wichtig am 1. Mai Präsenz zu zeigen und auch an die Ursprünge des „Internationalen Kampftag der Arbeiter*innenklasse“ zu erinnern, sprich an die Haymarket Riots in Chicago im Nachgang eines Generalstreiks für den 8 Stundentag und der darauf folgenden Repressionswelle gegen die überwiegend anarchistischen Streikführer mit insgesamt sieben Todesurteilen (davon drei vollstreckt).

Neben der Unterstützung des Aufrufes zum Global May Day ist die FAU Jena mit mehreren Infotischen präsent:

10 – 13 Uhr: Kundgebung des DGB auf den Johannisplatz (Jena)

ab 17 Uhr: Libertas Subcultura in Hermsdorf

Außerdem wird unsere Stadtsektion Plauen einen Infotisch bei den Gegenprotesten zum Dritten Weg Aufmarsch in Plauen und unsere Bundesföderation hat wieder eine Ausgabe der Direkten Aktion zum 1. Mai erstellt, welche ihr an unseren Infostände, in unseren Lokal oder auch bei den Protesten gegen die AfD in Erfurt am 1. Mai erhalten könnt.

 

FAU Jena schließt sich Global May Day 2019 Aufruf an

Der 1. Mai wirft seine Schatten voraus. Entsprechend haben wir auf unserer gestrigen Vollversammlung beschlossen uns den folgenden Aufruf zum Global May Day 2019 anzuschließen.

Global May Day 2019

– 1. Mai 2019 –

Jedes Jahr finden zum 1. Mai weltweit zahlreiche Proteste und Streiks statt, um den Tag der Arbeiter*innenbewegung zu würdigen. Mit diesem Aufruf, der von einigen Syndikaten der Basisgewerkschaften FAU (Freie Arbeiter*innen-Union) und IWW (Industrial Workers of the World) initiiert wurde, wollen wir Basisgruppen, Gewerkschaften und Initiativen weltweit dazu animieren, ihre 1. Mai Aktionen miteinander zu verbinden, um dem Kampf dadurch sichtbar eine transnationale Dimension zu verleihen.

Wir, Lohnabhängige und Studierende, werden gemeinsam solidarisch zusammenstehen, da wir unabhängig von unserem Wohnort in demselben Kampf gegen gewinnorientierte Interessen eingebunden sind. Kürzungen sozialer Dienstleistungen in öffentlichen Haushalten, Outsourcing, das Drücken von Löhnen, Privatisierungen, ansteigende Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren sind nur einige Symptome, die im direkten Zusammenhang mit dem globalen Wirtschaftssystem stehen. Ein System welches auf Ausbeutung und Wettbewerb basiert und die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche vorantreibt.

Der stetig zunehmende Leistungsdruck macht uns krank, sei es am Arbeitsplatz, in der (Hoch-)Schule und leider auch im wachsenden Maße während der Kindheit und Jugend. Die Mechanismen der Marktwirtschaft und die damit einhergehenden nationalstaatlichen Strukturen führen dazu, dass die Anpassung an das Diktat der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Mehrwertproduktion priorisiert, anstatt dass emanzipatorische Fähigkeiten gefördert werden.

Wir wollen dieses System nicht nur stören, sondern streben an, es zu überwinden.

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Offenes Lokal fällt am 8. März aus – Hinaus zum Frauen*streik!

Aufgrund der Demonstration des Frauen*streiks-Bündnisses wird unser offenes Lokal am kommenden Freitag den 8. März ausfallen. Ihr könnt uns an diesem Tag aber zahlreich auf der Straße treffen. Los geht es um 11 Uhr mit der Kundgebung des Pflegebündnisses vorm dem Uniklinikum Jena in Lobeda. Anschließend sind wir ab 13 Uhr mit einem Stand im Faulloch (neben den Johannistor) bei der kämpferischen Mittagspause des Frauen*streik-Bündnis vertreten und dann 17:30 Uhr bei der Demonstration. Mehr Infos zu den Aktionen zum Frauen*streik findet ihr auf der Website des Bündnis (die bieten auch eine Kinderbetreuuung an).

Ein Tag später geht es dann zur JVA für Frauen nach Chemnitz zur Demonstration der GG/BO. Bustickets könnte ihr Mittags an unserem Stand bekommen.

tegut… gute Lebensmittel – bescheidene Arbeitsbedingungen

Der tegut… in Jena gilt als beliebter Arbeitgeber bei Studierenden. Es gibt mit 10,57 € mehr als den Mindestlohn und zusätzlich kommen Aufschläge für Spät- oder Wochenendarbeit hinzu. 
Damit hört es dann aber schon auf, denn die Studierenden sind als kurzfristig Beschäftigte über einen auf ein Jahr begrenzten Rahmenvertrag angestellt. Das bedeutet, dass tegut… mit den Studierenden innerhalb dieses Rahmenvertrags mündlich eintägige, befristete Arbeitsverträge schließt. Insgesamt maximal 70 Stück (= 70 Tage), damit es noch als kurzfristige Beschäftigung gilt. Zu Stande kommen diese skurrilen eintägigen Verträge – die auch an der Uniklinik bei den Pflegeassistent*innen zu finden sind – dann mit Schichtbeginn, sprich bei Erkrankung gibt es keine Entgeltfortzahlungen, da für den Tag kein Vertrag geschlossen wurde. Ebenso wird auf dieser “Vertragsgrundlage” der Urlaubsanspruch abgelehnt, da ein Urlaubsanspruch erst nach einmonatiger Beschäftigung entsteht.

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Die Bakuninhütte bei Meiningen – Geschichte und Perspektiven

Vortrag am 8. Februar um 18 Uhr im Lokal mit Kai Richarz vom Wanderverein Bakuninhütte

Die Bakuninhütte bei Meiningen – benannt nach dem russischen Anarchisten und Revolutionär Michel Bakunin – wurde ab 1920 von Arbeiter*innen aus der anarchistischen Arbeiterbewegung Meiningens als Freizeit- und
Wanderhütte aufgebaut. Mit der Machtübernahme der Nazis wurde sie enteignet und wechselte seitdem die Besitzer: u.a. die SS, die NSDAP, eine Privatperson, die Sowjetische Militäradministration, die SED, verschiedene Stadt- und Bezirksräte und das Innenministerium der DDR. Erst Mitte der 2000er konnte es über den Wanderverein Bakuninhütte für die antiautoritäre Bewegung gekauft und zurückgewonnen werden.

Heute organisiert der Bakuninhüttenverein regelmäßig Wanderungen und Veranstaltungen und stellt die Hütte befreundeten Gruppen und Organisationen zur Verfügung. Seit neuestem ist die Bakuninhütte Anschlusshaus der NaturFreunde geworden.

Kai Richarz vom Verein wird über die wechselhafte Geschichte der Hütte und Perspektiven für die Zukunft sprechen und ist für alle interessierten Fragen offen.

Mehr Infos: bakuninhuette.de

Im Übrigens plant auch die Wandergruppe der FAU für den 22. Juni einen Tagesauflug zur Hütte.

Öffnungszeiten des Lokals über die Feiertage

Die Sprechstunde am 25. Dezember wird aufgrund des Weihnachtsfeiertages ausfallen. Das offene Lokal am 28. Dezember wird als gemütliches Beisamensein stattfinden und auch die Sprechstunde am 01. Januar 2019 wird ebenfalls normal stattfinden. Sprich wenn ihr Silvester arbeiten müsst und eure Pausenzeiten oder Feiertagszuschläge nicht gewährt werden habt ihr einen direkten Ansprechpartner.

Darüber hat unsere Stadt-Sektion in Plauen gerade einen größeren Konflikt mit der Lebenshilfe gestartet. Mehr Infos findet ihr auf deren Unterseite bzw. hier.

Gerichtliche Einigung mit dem Triathlon-laden erzielt

In der Güteverhandlung am 20. August konnten die FAU Jena im Konflikt mit dem Triathlon-laden.de eine Einigung erzielen. Der Richter stellte schnell klar, dass ein Arbeitsverhältnis – im gerichtlichen Vergleich auf Wunsch der Gegenseite als Praktikumsverhältnis betitelt – vorlag. was der Arbeitgeber ursprünglich bestritt, und die Frage nur sei, zu wann dieses beendet werden soll. Letztendlich ließen wir uns auf den 30. Juni als Enddatum ein unter Voraussetzung, dass für den Monat Juni das volle Gehalt gezahlt wird. Damit konnten wir die Forderung der Kollegin durchsetzen und erwarten die Zahlung. Sobald diese ankommt, ist der Konflikt damit für uns beendet.

Wegen Ausbeutung und Arbeitgeberwillkür: Arbeiterin wehrt sich gegen die Giancarlo Gruppe in Weimar

Nachdem die Weimarer Restaurantkette ‚Gruppo Giancarlo‘ in der Vergangenheit aufgrund baurechtlicher und veranstaltungsrechtlicher Probleme auffällig war, dringen nun arbeitsrechtliche Missstände ans Tageslicht. Neben den in der Gastronomie üblichen Verstößen u.a. gegen das Arbeitszeitgesetz leben die meist migrantischen Angestellten in extremer Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis und sind so der Willkür der Bosse ausgesetzt. Mehrere portugiesische Arbeiter*innen haben sich jetzt innerhalb der FAU Jena organisiert.

In einem konkreten Fall wurde eine Angestellte fristlos gefeuert, nachdem sie nach dem ihr zustehenden Trinkgeld gefragt hatte. Die FAU Jena geht nun mit gewerkschaftlichen und juristischen Mitteln gegen die Kündigung vor. Im Zusammenhang damit kommt es am 6. August zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Im Zuge der Auseinandersetzung sind weitere Missstände sichtbar geworden.

Die migrantischen Arbeiter*innen, überwiegend aus Portugal, Rumänien und Polen, werden direkt in ihren Herkunftsländern angeworben und in Wohnungen untergebracht, welche von der Restaurantkette selbst angemietet werden. Mit dem Arbeitsvertrag wird ein einseitiger Mietvertrag mit dem Arbeitgeber unterschrieben und die Miete wird direkt vom Lohn abgezogen. Bei oben genannter Kündigung des Arbeitsverhältnisses ging damit zugleich die Aufforderung einher, die Wohnung innerhalb von vier Tagen zu verlassen. Die Kollegin wurde wegen ihrer legitimen Forderung also im wahrsten Sinne des Wortes unvermittelt auf die Straße gesetzt.

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